Familienrecht in der Dominikanischen Republik - Eheschliessungen oder Scheidungen



 

Ein sehr komplexes Thema, anders als in anderen Ländern hat Ihr(e) Lebenspartner(in) bereits nach 3 Monaten Anrecht auf die Hälfte auf Ihres Inventars in der gemeinsamen Wohnung/Haus. Wir kümmern uns um die komplette rechtliche Abwicklung vor der Eheschließung und unterstützen Sie auch bei den notwendigen Papieren, die Sie für eine eventuelle Familienzusammenführung in Ihrem Heimatland gebrauchen.

 

Noch komplizierter wird es bei einer eventuellen Trennung. Wir sorgen dafür, daß Ehescheidungen, ob mit einseitiger oder zweiseitiger Zustimmung, korrekt ablaufen und der Partner keine unberechtigten und überhöhten Unterhaltsforderungen stellen kann. Um die Scheidung zu beantragen und zu vollziehen müssen Sie nicht vor Ort sein. Übrigens gibt es in der Dominikanischen Republik kein Trennungsjahr. Auch bei den notwendigen Schritten zur Legalisierung der Scheidung in Ihrem Heimatland unterstützen wir Sie selbstverständlich.

 

Sollten Sie mal von Ihrem Partner/Partnerin vor das Familiengericht zitiert werden, zögern Sie nicht, sofort Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir sichern Ihnen eine kompetente, kompromisslose Hilfe zu.

 

Ehegatten- und Lebensgemeinschaftsrecht

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Heinz Leuzinger (Montag, 19 Februar 2024 08:26)

    Ich habe in der DomRep ein Haus. Ich lebe in der Schweiz, aber meine Partnerin (nicht verheiratet, fernbeziehung) lebt dort, um für mich alles zu verwalten.
    nun Trennen wir uns, ich will das haus verkaufen. sie will das haus nicht verlassen und will die hälfte von allem.
    Können sie mir helfen, was kostet das.