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  • Beratung welche Geschäftsform für Ihre Zwecke am günstigsten ist
  • Firmengründung
  • Handelsregisteranmeldung
  • Patentanmeldungen

 

Wir sind Ihnen behilflich bei der Auswahl der korrekten Geschäftsform und bei der teilweise komplizierten Anmeldung und Abwicklung Ihrer Firma. Übrigens brauchen Sie für die Firmengründung hier im Land keine gültige Aufenthaltsgenehmigung. 

 

Firmengründung in der Dominikanischen Republik

Die gängigsten Formen für eine Firmengründung in der Dominikanischen Republik sind:

  • S.R.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada)
  • E.I.R.L. (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada)

Auf dem Weg zur eigenen Selbständigkeit in der Dominikanischen Republik ist es wichtig von Anfang an mit einem Partner zusammen zu arbeiten, der sich im hiesigen Rechtssystem auskennt und alle Formalitäten für Sie schnell und zuverlässig erledigt, damit Sie keine Hindernisse auf dem Weg in Ihre Selbständigkeit haben.

Sie wünschen von uns eine Unterstützung bei der Gründung Ihrer Firma? Mit unserem Paket „Firmengründung “ können Sie in kürzester Zeit durchstarten.

Treten Sie gleich per Mail mit uns in Kontakt: info@rialtogroup.net

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Registrierung Ihres Firmennamens
  • Eintragung bei der Industrie- & Handelskammer
  • Eintragung beim Finanzamt
  • Erstellung der Statuten der Firma
  • RNC Registrierung
  • Firmenstempel

Selbstverständlich erhalten Sie alle Dokumente und Urkunden von uns im Original. Sie haben weitere Wünsche, die nicht im Paket enthalten sind? Das ist kein Problem. Gerne passen wir das Paket Ihren Bedürfnissen individuell an.

 

Zur Gründung benötigen wir folgende Unterlage von Ihnen:

  • Angaben der Firmengründer
  • Namen
  • Nationalität
  • Berufsangabe
  • Familienstand
  • Kopie Ihres Reisepasses oder der Cedula ( dominikanischer Ausweis )
  • Name Ihrer Unternehmung
  • Adresse Ihrer zukünftigen Firma
  • Unternehmenszweck

 

Einen Überblick über die gängigsten Gesellschaftsformen erhalten Sie hier:

S.R.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada)

  • Mindestanzahl von Anteilsinhabern der S.R.L.: 2 Personen, bis zu 50 Anteilseigner
  • Geschäftsführer muss nicht Anteilseigner der Firma sein
  • Mindestgesellschaftskapital der S.R.L.: RD$100.000,00
  • Keine Kapitalobergrenze
  • Muss vor Gründung der Firma auf dem Firmenkonto deponiert werden.

 

E.I.R.L. (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada)

  • Mindestanzahl von Anteilsinhabern der E.I.R.L.:
    1 Person (der Inhaber darf keine Firma sein, sondern muss eine natürliche Person sein und der Firmenname darf keinen Hinweis auf den Namen des Firmeninhabers haben).
  • Geschäftsführer muss nicht Anteilseigner der Firma sein.
  • Kein Mindestgesellschaftskapital bei der E.I.R.L.
  • Das Privateigentum des Besitzers und das der Firma sind von einander unabhängig.
  • Simple Firmenstruktur, die Firma kann von einer Person verwaltet werden.
  • Das Gesellschaftskapital kann in Pesos, Dollar oder Euro eingerichtet werden.